Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für das DFV−Kundenportal

1.   Angebotene Dienste

Das DFV−Kundenportal ist ein kostenloses Service− und Kommunikationsangebot für Versicherungsnehmer der Deutschen Familienversicherung. Es bietet u.a. folgende Funktionen:

  • Vertragsdokumentation
  • Änderungen von Adress− und Bankdaten
  • Online−Vertragsverwaltung
  • Online−Schadenanzeige und Hochladen von Schadendokumenten
  • Online Postfach

Die Deutsche Familienversicherung behält sich vor, das Service− und Kommunikationsangebot des DFV−Kundenportals jederzeit zu erweitern, zu beschränken oder einzustellen. Über jede Veränderung werden Sie rechtzeitig per E−Mail informiert.

2.   Nutzungsberechtigung

Die Nutzungsberechtigung für das DFV−Kundenportal vergibt die Deutsche Familienversicherung. Voraussetzung hierfür ist die Mitteilung und Bestätigung einer gültigen E−Mail−Adresse des Nutzers. Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderungen der hinterlegten E−Mail−Adresse unverzüglich mitzuteilen

Das DFV−Kundenportal dürfen alle natürlichen Personen nutzen, die konkret an einem Vertragsabschluss mit der Deutschen Familienversicherung interessiert sind (Interessenten) oder einen aktiven Versicherungsvertrag mit der Deutschen Familienversicherung unterhalten (Versicherungsnehmer).

Mit Freischaltung und Übermittlung der Zugangsdaten für das DFV−Portal kommt eine Nutzungsvereinbarung zustande. Mit der Nutzung der Zugangsdaten erklärt sich der Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.

3.   Zugangsdaten

Der Nutzer erhält seine personalisierten Zugangsdaten (Kundennummer und Passwort) per E−Mail. Die Zugangsdaten sind erforderlich, um sich jeweils zum DFV−Kundenportal anzumelden und das Service− und Kommunikationsangebot zu nutzen. Bei dem ersten Log−In muss der Nutzer ein neues Passwort einrichten. Der Nutzer kann jederzeit sein Passwort im DFV−Kundenportal ändern.

4.   Anmeldung über ein facebook oder google Konto

Für die Anmeldung zum DFV−Kundenportal bieten wir die Möglichkeit, sich ohne Eingabe der Zugangsdaten direkt über einen Account eines Social Media Dienstes (facebook oder Google) zum DFV−Kundenportal anzumelden.

Zu diesem Zweck muss der Nutzer seinen Account des ausgewählten Social Media Dienstes, d.h. sein facebook− oder Google−Konto, mit dem DFV−Kundenportal verlinken. Für die Anmeldung zum DFV−Kundenportal wird der Nutzer auf die Webseite des ausgewählten Social Media Dienstes (facebook oder Google) weitergeleitet, wo er sich mit seinen Accountdaten anmelden kann.

Durch die Verlinkung erhält die Deutsche Familienversicherung vom ausgewählten Social Media Dienst (facebook oder Google) die als öffentlich markierten Profildaten des Nutzers (z.B. user−id, Vorname, Nachname, E−Mail). Die Deutsche Familienversicherung nutzt diese Daten ausschließlich um den Nutzer als berechtigten Nutzer des DFV−Kundenportals zu identifizieren (Authentifizierung).

Mit der Verlinkung seines facebook− oder Google−Kontos erklärt sich der Nutzer daher einverstanden, dass seine als öffentlich markierten Profildaten (z.B. user−id, Vorname, Nachname, E−Mail) vom ausgewählten Social Media Dienst (facebook oder Google) automatisch an die Deutsche Familienversicherung übermittelt und dort zur Identifizierung des Nutzers und zu seiner Anmeldung zum DFV−Kundenportal genutzt werden. Diese Einwilligung kann der Nutzer jederzeit durch eine E−Mail an service@deutsche-familienversicherung.de widerrufen.

5.   Aufbewahrung der Zugangsdaten, Sperranzeige und Zugangssperre

Der Nutzer hat seine personalisierten Zugangsdaten bzw. seine Zugangsdaten für sein facebook− oder Google−Kontos geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die in den Besitz der Zugangsdaten kommt, kann das DFV−Kundenportal oder den Account des Social Media Dienstes und die damit verlinkten Dienste missbräuchlich nutzen.

Besteht der begründete Verdacht oder stellt der Nutzer fest, dass seine Zugangsdaten abhandengekommen sind oder missbräuchlich genutzt werden, hat er dies unverzüglich der Deutsche Familienversicherung anzuzeigen (Sperranzeige). Zusätzlich empfehlen wir eine sofortige Änderung der Zugangsdaten.

Nach einer Sperranzeige ist die Deutsche Familienversicherung berechtigt und verpflichtet, den Zugang des Nutzers zum DFV−Kundenportal zu sperren.

Darüber hinaus ist eine Sperre gerechtfertigt, wenn die Deutsche Familienversicherung die Nutzungsvereinbarung aus wichtigem Grund kündigt oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Zugangsdaten aus Sicht der Deutschen Familienversicherung vorliegt. Der Nutzer wird in jedem Fall über eine Zugangssperre und die Gründe hierfür per E−Mail unterrichtet.

Die Deutsche Familienversicherung wird eine Zugangssperre aufheben oder die personalisierten Zugangsdaten neu erteilen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber wird der Nutzer per E−Mail benachrichtigt.

6.   Online−Postfach

Im DFV−Kundenportal stellt die Deutsche Familienversicherung dem Nutzer ein Online−Postfach zur Verfügung. In diesem Postfach kann die Deutsche Familienversicherung dem Nutzer Mitteilungen und Dokumente zu seinen Verträgen zustellen.

Bei Nutzung des DFV−Kundenportals erklärt sich der Nutzer einverstanden, die Mitteilungen und Dokumente zu seinen Verträgen ausschließlich auf dem elektronischen Wege zu erhalten. Dies gilt nicht, soweit die Zustellung per Post aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder sonstiger Umstände zwingend ist.

Soweit Willenserklärungen und Mitteilungen über das DFV−Kundenportal erfolgen, verzichten beide Parteien auf die Einhaltung einer hierfür vertraglich vereinbarten Schriftform.

Der Nutzer wird per E−Mail benachrichtigt, wenn ein neues Dokument in das Online−Postfach eingestellt wurde. Die im Online−Postfach eingestellten Dokumente werden unveränderlich im PDF−Format zur Verfügung gestellt und können vom Nutzer angesehen, ausgedruckt und heruntergeladen werden.

Der Nutzer ist verpflichtet, sein Online−Postfach regelmäßig auf den Eingang neuer Nachrichten zu kontrollieren. Die Kontrolle ist insbesondere dann vorzunehmen, wenn aufgrund eines zuvor erteilten Auftrages oder einer sonstigen Anfrage mit der Einstellung neuer Dokumente zu rechnen ist oder die Einstellung eines neuen Dokumentes per E−Mail mitgeteilt wurde.

Die Pflicht zur Vorhaltung der in das Online−Postfach eingestellten Dokumente endet mit der Beendigung der Nutzungsvereinbarung, spätestens mit Beendigung des zugrunde liegenden Versicherungsvertrages. Es wird empfohlen, die eingestellten Dokumente rechtzeitig vor Ablauf der Pflicht zur Vorhaltung auszudrucken oder herunterzuladen.

7.   Verfügbarkeit

Die Deutsche Familienversicherung ist bemüht, das DFV−Kundenportal entsprechend den aktuellen technischen Standards zu betreiben. Dennoch kann es vorkommen, dass das DFV−Kundenportal aufgrund von Störungen oder Wartungsarbeiten an technischen Anlagen und Netzwerk− oder Telekommunikationsverbindungen oder aufgrund höherer Gewalt nur eingeschränkt oder zeitweise gar nicht verfügbar ist.

8.   Kündigung

Der Nutzer kann, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, die Nutzung des DFV−Kundenportals grundsätzlich jederzeit beenden. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer über einen aktiven Versicherungsvertrag mit der Deutschen Familienversicherung verfügt.

Die Deutsche Familienversicherung behält sich vor, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, insbesondere bei Wegfall der Voraussetzungen für eine Nutzungsberechtigung einzelne Nutzer von der Nutzung des DFV−Kundenportals auszuschließen oder Zugangsdaten zu deaktivieren.

9.   Änderung der Nutzungsbedingungen

Die Deutsche Familienversicherung behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen aus sachlichem Grund zu ändern. Über Änderungen wird der Nutzer mindestens 2 Wochen vor Wirksamwerden der Änderungen per E−Mail informiert. Mit der weiteren Nutzung des DFV−Kundenportals nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens erklärt sich der Nutzer mit den Änderungen einverstanden.

Widerspricht der Nutzer den neuen Nutzungsbedingungen innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung per E−Mail, obwohl die Änderungen auf einem sachlichen Grund beruhen und ihn nicht unangemessen benachteiligen, kann dem Nutzer das DFV−Kundenportal nicht länger zur Verfügung gestellt werden.